Umschulung vom Trike auf Dreiachser Ultraleicht-Ferienflugschule bei Jerez de la Frontera
Praktische Flugausbildung vom Trike auf aerodynamisch dreiachs gesteuerte UL bzw. Gyrocopter sind sowohl in Großenhain wie auch in Spanien in Treujena erlaubt. Erleichteungen bei der Theorieausbildung, bzw. Theorieprüfung zur UL-Lizenz erlauben eine Prüfung vor Ort durch den Ausbildungsleiter. Die praktische Prüfung zum SPL für Flächen-UL muß in Deutschland erfolgen. Die Umschulung vom Ultraleicht Trike zum 3-achs-UL-Piloten
Trikes sind ideale Fluggeräte, das Gefühl des Fliegens zu vermitteln. Die Intention, dieses Hobby des Ultraleicht fliegens auszuführen ist vielfältig.
Dennoch möchte der eine oder andere Trikepilot einmal ein anderes Ultraleichtfluggerät ausprobieren. Vielen Trike-Piloten gefällt die andere Intention der Fortbewegung durch die Luft: Reisen. UL fliegen und Reisen mit dem UL verbinden ist mit einem Trike nicht unmöglich und hat seinen "ganz besonderen Reiz". Aber man muß "dafür geboren sein".
Einfach den UL-Schein "aufstocken" und die Ultraleichtlizenz erweitern. Auf aerodynamisch-, dreiachsgesteuertes, motorgetriebenes UL umschulen. Diese Möglichkeit der Umschulung auf eine andere Klasse der UL-Sportgeräte kann auch in Spanien durchgeführt werden. Die Bedingungen sind:
THEORIE:
- Ausbildung in den Fächern Technik, Verhalten in besonderen Fällen
- Eine pyrotechnische Einweisung muss nachgewiesen werden
- Theorie-Prüfung der o. g. Fächer durch Ausbildungsleiter vor Ort
- wie "Fußgänger", 5 Flugstunden werden jedoch angerechnet
- Mind. 25 h Flugzeit auf aerodynamisch gest. UL, davon mind. 5 h Alleinflugzeit
- Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen. Außenlandeübungen mit Fluglehrer
- Mind. zwei Überlandflüge (mind. 200 km mit Zwischenlandung) sowie die theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen
- Mindestens 3 Solo-Überlandflüge mit mind. 50 km Strecke mit Zwischenlandung auf fremdem Platz
- Praxisprüfung durch Prüfungsrat (Prüfer) in Deutschland
- gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
- Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus)
- Bestätigung über die bestandene praktische Prüfung
- ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
- Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung
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