Umschulung Gleitschirm auf Dreiachs an Ultraleicht-Ferienflugschule bei Jerez de la Frontera
Die Flugausbildung vom Gleitschirmpiloten zum Starrflügelpiloten im Ultraleichtflugzeug ist auch in großen Teilen in Spanien möglich. Allerdings müssen die Prüfungen in Theorie und Praxis von einem Prüfer abgenommen werden. Dies ist dann nur in Deutschland möglich. Die kombinierte Flugausbildung Trebujena in Spanien und Großenhain bei Dresden, bzw. unserem Partner in Grefrath bei Krefeld bietet effektivste zeitliche Praxisausbildung und maximalen Erfolg der Flugausbildung. Fliegen und Flugausbildung zur UL-Lizenz für Dreiachser zu großen Teilen in bestem Wetter in der sonnenreichsten Gegend Spaniens.
Umschulung Ultraleicht Lizenz für Gleitsegeln zum motorisierten aerodynamisch 3-Achs-gesteuerten UL
Gleitsegler können ihre Fluglizenz aufstocken. Es gibt Erleichterungen bei der Umschulung zum Fluglizenzerwerb.
Teile der Flugausbildung, die für die andere Sportpilotenlizenz erforderlich sind, wurden bereits einmal absolviert und die entsprechende Prüfungen bestanden. Diese Teile der Flugausbildung muss man nicht wiederholen. Es wird dieses Wissen und Können erweitert. Entsprechende Prüfungen entfallen.
Umschüler vom Gleitsegler zum 3-achs-aerodynamisch gesteuerten Ultraleicht müssen folgende Ausbildung durchlaufen:
THEORIE:
- Luftrecht
- Flugfunk
- Navigation
- Meteorologie und (bei Nachweis) Flugfunk kann entfallen
- Technik (und pyrotechnische Einweisung)
- Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)
- Theorieprüfung durch Prüfer (in Deutschland).
PRAXIS:
- wie Fußgänger
- Mind. 30 h Flugzeit auf aerodynamisch gest. UL, davon mind. 5 h Alleinflugzeit
- Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen. Außenlandeübungen mit Fluglehrer
- Mind. zwei Überlandflüge (mind. 200 km mit Zwischenlandung) sowie die theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen
- Mindestens 3 Solo-Überlandflüge mit mind. 50 km Strecke mit Zwischenlandung auf fremdem Platz
- Praxisprüfung durch Prüfungsrat (Prüfer in Deutschland)
Für Ultraleichtflugzeug Lizenzerteilung sind einzureichen:
- wie bei Fußgängern
- Antrag zur Lizenzaustellung
- Bestätigung Pyrotechniklehrgang
- Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Kursus über Sofortmaßnahmen am Unfallort (oder Führerscheinkopie, wenn der Führerschein nach 1965 ausgestellt wurde)
- Ausgefülltes Flugbuch mit Bestätigungen Fluglehrer
- Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus)
- Bestätigung über die bestandene theoretische und praktische Prüfung
- ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
- Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung
- gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
- Kopie der gültigen Lizenz für HG oder GS
- wenn vorhanden: Nachweis über Ausbildung Flugfunk / BZF
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