Umschulung Motorschirm auf Dreiachser bei Ultraleicht-Ferienflugschule bei Jerez de la Frontera
Vom Motorschirm zum Flächen-UL-Schein ist eine normale Ausbildug. Es gibt nur minimale Erleichterungen zur Grundausbildung/ Unterschiedsausbildung/ Umschulung, diese auch nur in der theoretischen Flugausbildung. Die Ultraleichtflugschule Patrick Nagel bietet diese Ausbildung/ Umschulung in Großenhain, sowie in Spanien an. Die praktischen Prüfungen erfolgen in Deutschland. Die Umschulung vom Ultraleicht Motorschirm zum 3-achs-UL-Piloten
Obwohl (oder weil?) das Ultraleicht fliegen mit Motorschirmen, Motordrachen und ähnlichem Fluggerät eine ganz andere Intention inne hat, möchte der eine oder andere "Drachenflieger" aus den unterschiedlichsten Gründen auch einmal ein aerodynamisch-, dreiachsgesteuertes Ultraleicht fliegen.
Eine UL-Lizenz für Motorschirme oder Motorschirmtrike kann man auch auf einen SPL für Dreiachser aufstocken. Es gibt ein paar Erleichterungen, d. h. die Mindestbedingungen zur Ausstellung dieses UL-Scheins sind gekürzt.
THEORIE:
- Ausbildung in den speziellen Fächern (Navigation, Luftrecht (nur Prüfung) und Technik und Verhalten i. bes. F.)
- Eine pyrotechnische Einweisung muss nachgewiesen werden
- Theorie-Prüfung durch Prüfungsrat in Deutschland
- wie "Fußgänger"
- Mind. 30 h Flugzeit auf aerodynamisch gest. UL, davon mind. 5 h Alleinflugzeit
- Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen. Außenlandeübungen mit Fluglehrer
- Mind. zwei Überlandflüge (mind. 200 km mit Zwischenlandung) sowie die theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen
- Mindestens 3 Solo-Überlandflüge mit mind. 50 km Strecke mit Zwischenlandung auf fremdem Platz
- Praxisprüfung durch Prüfungsrat (Prüfer in Deutschland)
- gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
- Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus)
- Bestätigung über die bestandene praktische Prüfung
- ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
- Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung
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