Umschulung PPL-H, Hubschrauberlizenz, auf SPL, Ultraleichtlizenz, Ultraleicht-Ferienflugschule bei Jerez de la Frontera
Hubschrauberpiloten haben die Möglichkeit, vereinfacht eine Ultraleichtpilotenlizenz zu erwerben. Wie bei anderen Fluglizenzen gibt es für sie Erleichterungen an die Anforderungen, diese UL-Lizenz zu erwerben. Schließlich können sie grundsätzlich schon fliegen. Die Umschulung auf den SPL ist an unserer deutschen Flugschule in Spanien, wie auch in Großenhain möglich. Das Bild zeigt einen Hubschrauber Kamow Ka-32 auf dem Flughafen Jerez de la Frontera. Die Umschulung vom Hubschrauberpiloten zum UL-Piloten
umfasst
- eine Einweisung ins UL - Flugzeug (Technik)
- eine pyrotechnische Einweisung (Rettungsgerät)
- eine Theorieeinweisung Verhalten in besonderen Fällen
20 Flugstunden der während der praktischen UL-Ausbildung zu erbringenden 30 Flugstunden auf Ultraleichtflugzeugen werden von der PPL-Hubschrauberlizenz zum UL-Schein SPL angerechnet, so daß nur 10 Flugstunden geflogen werden müssen. D. h. der Hubschrauberführer muß mindestens 20 Flugstunden als Scheininhaber geflogen haben. Hat der angehende Ultraleichtpilot weniger Flugstunden als verantwortlicher Helikopterpilot, müssen diese während der Umschulung vom Hubschrauberpiloten zum UL-Piloten noch erflogen werden.
Die praktische Prüfung erfolgt durch den Prüfungsrat. Die theoretische Prüfung in Pyrotechnik kann vom Ausbildungsleiter abgenommen werden..Umschulung PPL(Helikopter) auf SPL (Ultraleicht)
Umschüler PPL (Helikopter) zum SPL (UL-Lizenz)THEORIE:
- Einweisung in den speziellen Fächern (Technik, Verhalten in besonderen Fällen)
- Pyrotechnische Einweisung
- Keine Theorie-Prüfung (Bestätigung der Theorie-Einweisung durch die Flugschule)
- 10 Stunden Praxisausbildung aerodynamisch-, dreiachsgesteuertes Ultraleicht(als Mindestflugstunden)
- Von diesen 10 Flugstunden mind. 5 h Alleinflugzeit)
- Praxisprüfung mit dem Ausbildungsleiter der UL-Flugschule vor Ort
- Passagierberechtigung: Eintrag in die UL-Lizenz ohne weitere Nachweise/ Streckenflüge
- Bestätigung der Theorie-Einweisung durch die Flugschule
- Nachweis über mind. 10 h Praxisausbildung
- Bestätigung der bestandenen praktischen Prüfung
- Bestätigung der pyrotechnischen Einweisung
- Kopie der gültigen PPL
nach oben