UL fliegen lernen, Voraussetzungen zur Ausbildung zum Ultraleichtpiloten
Die rechtlichen Vorausetzungen zur SPL, der deutschen Fluglizenz für UL-Piloten erlauben auch eine Teilflugausbildung im Ausland. UL fliegen in der Sonne. Verbinden Sie Ihren Urlaub mit dem schwersten Teil der UL-Piloten-Ausbildung in (fast) sicheren guten Wetterbedingungen. Auf dem Foto: nach dem Fliegen, bzw. der theoretischen Unterweisung, zur Entspannung ins Strandcafé, Chiringuito, in Chipiona. Theorieunterweisung am Strand.Um UL Pilot mit deutscher UL-Lizenz SPL zu werden müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Ohne fliegerische Vorbildung
- Mindestalter für den Beginn der UL-Ausbildung ist16 Jahre.
- Der UL-Flugschein SPL kann ab dem 17. Lebensjahr ausgestellt werden.
- Zur UL-Pilotenausbildung ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben, Abitur ist nicht notwendig.
UL-Flugausbildung THEORIE (vgl. § 42(3) LuftPersV):
- Luftrecht
- Flugfunk
- Navigation
- Meteorologie
- Technik (und pyrotechnische Einweisung)
- Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)
Pyrotechnik wird durch die Flugschule geprüft, die Theorie-Prüfung erfolgt durch den Prüfungsrat.
UL-Flugausbildung PRAXIS (vgl. § 42 (4) LuftPersV):
- Mind. 30 h Flugzeit auf aerodynamisch gest. UL, davon mind. 5 h Alleinflugzeit
- Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen. Außenlandeübungen mit Fluglehrer
- Mind. zwei Überlandflüge (mind. 200 km mit Zwischenlandung) sowie die theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen
- Mindestens 3 Solo-Überlandflüge mit mind. 50 km Strecke mit Zwischenlandung auf fremdem Platz
- Praxisprüfung durch Prüfungsrat
- mindestens 150 Starts und Landungen, davon mind. 20 im Alleinflug und 40 Landungen im Alleinflug
- die 30 Mindeststunden (vom Abheben bis Aufsetzen) haben auf Gyrocopter zu erfolgen
- Ausbildung und Prüfung Pyrotechnik entfällt
Mit der Anmeldung zur Flugausbildung müssen folgende Unterlagen bei der Flugschule vorliegen:
- gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
- Anmeldeformular zur Flugausbildung zur genehmigenden Stelle
- Sicherstellung der Eignung und Zuverlässigkeit (Selbsterklärung über schwebende Strafverfahren/ Verkehrsdelikte)
- Kopie des Personalausweises oder Passes
Für praktische Prüfung/ Lizenzerteilung sind nach nachzureichen:
- Antrag zur Lizenzaustellung
- Bestätigung Pyrotechniklehrgang
- Ausgefülltes Flugbuch mit Bestätigungen Fluglehrer
- Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus)
- Bestätigung über die bestandene theoretische und praktische Prüfung
- ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis
Nachweis von fünf Überlandflügen, davon mindestens zwei Überlandflüge mit Zwischenlandung über eine Gesamtstrecke von mindestens 200 Kilometer nach Erwerb der Lizenz in Begleitung eines Fluglehrers. Die Passagierberechtigung für Ultraleichtpiloten von aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, die eine gültige Lizenz für Privatflugzeugführer oder Segelflugzeugführer besitzen, gilt mit Erteilung der Lizenz nach § 44 Abs. 1 als erteilt. Der Bewerber für eine Passagierberechtigung hat in einer praktischen Prüfung nachzuweisen, dass er nach seinem Wissen und praktischen Können die Anforderungen für Flüge mit Passagieren erfüllt.
Eine Erfahrung von unschätzbarem Wert:
die kombinierte Ultraleichtflugausbildung in Spanien und Deutschland. Sie bietet für jemanden, der nicht nur zu Hause fliegen will für das UL-Fliegen einen großen Vorteil. Die UL-Schulung im Ausland vermittelt schon während der Flugausbildung an der Flugschule das notwendige Wissen zum Fliegen im Ausland. Lernen Sie von der ersten Flugstunde an, ohne Mehraufwand, worauf es wirklich ankommt.
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