In Spanien in der Sonne fliegen
Flugschule Spanien: UL fliegen ganzjährig
Eurostar EV 97
H. Mergenthaler
Festnetz:+49 2645 94 09 94 9
Mobil:+34 633 601 854Ultraleicht Ausbildung - UL Charter - Sightseeing
UL fliegen in Spanien Lebrija
Nächste Termine
Ausbildung Festpreis
10.05. - 21.05.2025
Ausbildung Grundmodule Basics und Landetraining
05.05. - 11.05.2025
Charter 3 Tage Festpreis
02.05. - 04.05.2025
Charter 5 Tage Festpreis
05.05. - 09.05.2025
Sicherheitstraining
01.05. - 03.05.2025
Sicherheitstraining und Flugtouren Kombi
02.05. - 06.05.2025
News
Neue Flugtour mit UL durch SpanienUL-Charter: einmal rund um
Spanien …
2020 zum ersten Alleinflug zum FestpreisIm Mai 2025 zum Festpreis von 2.900,00 €, incl. Landegebühren u. Fluglehrer zur ersten
Alleinflugreife …
5 Tage zum Festpreis durch AndalusienIm Mai 2025 Flugtour 5, 5 Tage UL chartern vom 20.05. - 24.05.2025, 5 Tage/ 14 Flugstunden, für 2.200,00 €, incl. Unterkunft und
Lehrer …
3 Tage zum Festpreis durch AndalusienIm Mai 2025 Flugtour 27, 3 Tage UL chartern vom 20.05. - 22.05.2025, 3 Tage/ 10 Flugstunden, für 1.540,00 €, incl. Unterkunft und
Lehrer …
Ultraleicht - Sicherheitstraining und Flugtouren gleichzeitigFlugtouren und Sicherheitstraining jetzt in einem
Fliegerurlaub …
Werden Sie KooperationspartnerBiete UL-Flugschule Kooperation- ohne
Risiko …
UL-Flugzeuge gesucht für Langzeitcharter
… auch saisonal und nicht nur gängige Typen.
Umschulung von einem Flächen-UL-Schein oder FCL/ PPL/ LAPL auf Gyrocopter-UL-Lizenz in Spanien - ab Lebrija bei Jerez de la Frontera
Umschulungen von Flächen-UL auf Tragschrauber-UL sind ebenso wie umgekehrt nicht wirklich schwierig. Jedoch haben die Behörden, bzw. Verbände auch hier die Möglichkeit, die praktische Prüfung durch den Ausbildungsleiter vor Ort durchzuführen, nicht gegeben. Daher kann, wer die Umschulung vom aerodonymisch gesteuerten UL auf den Gyrocopter macht, die Ausbildung auch in Spanien an unserer Außenstelle absolvieren, jedoch die praktische Prüfung zum SPL aerodynamisch-dreiachsgesteuert muß dann in Deutschland an unserer Hauptstelle in Großenhain, unserem Partner in Grefrath, bzw. einer Flugschule/ Verein Ihrer Wahl erfolgen. Das Foto zeigt einen Autogyro, einen Trixy G 4-2 R auf seinem zweiten Außenstützpunkt in Trieben in der Steiermark.
Sie haben bereits einen UL-Schein und wollen diesen nun um die Gyrocopter-Lizenz erweitern.
Unsere professionellen, erfahrenen Fluglehrer helfen Ihnen bei der Umschulung zum Gyrocopterpiloten.
Je nach Art der bereits vorhandenen Fluglizenz werden zur Ausbildung zum Gyrocopterpiloten mit UL-Lizenz unterschiedliche Erleichterungen gewährt. In jedem Fall ist eine theoretische Zusatzprüfung beim Ausbildungsleiter abzulegen. Ebenso wird zum Abschluß der Gyrocopterausbildung eine praktische Prüfung mit einem Prüfer (Prüfungsrat) verlangt.
Die praktische Prüfung muß mit Prüfer in Deutschland absolviert werden.
Die Bedingungen zur Ausstellung der Berechtigung zur Ultraleicht-Gyrocopter-Lizenz für Inhaber einer anderen Fluglizenz sind im einzelnen:
Umschulung vom Segelflugzeug- und Hubschrauberführer
THEORIE:
- Technik Gyrocopter
- Verhalten in besonderen Fällen Gyrocopter
PRAXIS:
- mindestens 10 Flugstunden
- mindestens 100 Starts und Landungen
- mindestens 5 Flugstunden mit Fluglehrer
- mindestens 5 Flugstunden Alleinflug
- mindestens 20 Alleinstarts und -landungen
Umschulung vom Flugzeugführer, Inhaber Flächen-UL-Lizenz, Reisemotorseglerführer
THEORIE:
- Technik Gyrocopter
- Verhalten in besonderen Fällen Gyrocopter
PRAXIS:
- keine Mindeststunden
- keine Mindeststarts und -landungen
- mindestens 50 km Streckenflug mit Fluglehrer, darin enthalten drei Landungen auf fremden Plätzen
Umschulung für Piloten Schwerkraft gesteuerter Ultraleichtflugzeuge
THEORIE:
- Technik Gyrocopter
- Verhalten in besonderen Fällen Gyrocopter
PRAXIS:
- mindestens 25 Flugstunden
- mindestens 150 Starts und Landungen
- mindestens 5 Alleinflugstunden
- mindestens 20 Alleinstarts- und landungen
- zwei Streckenflüge über je 200 km mit Fluglehrer und Zwischenlandung auf fremden Plätzen
- mindestens drei Streckenflüge im Alleinflug über je mind. 50 km mit Zwischenlandung auf fremden Flugplatz
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